Generalstaatsanwalt

Leiter der Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht; ist zugleich Dienstvorgesetzter sämtlicher im jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk bestehenden Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten.

Leiter der Staatsanwaltschaft an einem Oberlandesgericht; ist zugleich Dienstvorgesetzter sämtlicher im jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk befindlichen Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten; in Bayern gibt es darüber hinaus einen G. als Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Bayer. Obersten Landesgericht.

Staatsanwaltschaft.




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