Gesamteinkommen

Im Sozialrecht :

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte i.S.d. EStG (§16 SGB IV). Es umfasst Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Arbeit) und andere Einkünfte (Verdienst aus nicht selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte). Im Sozialversicherungsrecht ist das Gesamteinkommen u.a. von Bedeutung für die Frage, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt bzw. ob ein Familienangehöriger familienversichert ist.




Vorheriger Fachbegriff: Gesamtbetriebsrat | Nächster Fachbegriff: Gesamterbfolge


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen