Gesetzespositivismus

ist das Festhalten am (Wortlaut des) Gesetz(es) als einziger Richtschnur. Der G. leugnet jegliche übergesetzlichen, dem Gesetzgeber vorgegebenen Werte. Ihm garantiert das formell ordnungsmäßig zustande gekommene Gesetz als solches die Gerechtigkeit.
d. h. Rechtsanwendung ausschließlich nach Wortlaut und Inhalt des Gesetzes, ist eine Form des Rechtspositivismus.




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