gesetzlicher Güterstand
    
                      Güterstand, gesetzlicher. 
ist derjenige Güterstand, der für alle Ehegatten gilt, die nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Zugewinngemeinschaft gesetzlicher G. Nutzverwaltung. 
 Güterstand, gesetzlicher 
 Güterstände.
Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft 
                     
        
        
        
       
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