Gierke, Otto von

(1841-1921), deutscher Rechtslehrer, Verfasser zahlreicher Werke auf dem Gebiet des Staats- und Privatrechts, Rechtshistoriker; Gegner des Rechtspositivismus und der Begriffsjurisprudenz. G. trat für die Berücksichtigung der historischen Entwicklungen in der Rechtswissenschaft und den Vorrang der ethischen Grundlagen bei der Anwendung der Rechtsnormen ein; den Maßstab der Gerechtigkeit sah er in der Rechtsüberzeugung der Gemeinschaft. Unter dem Gesichtspunkt der Abhängigkeit des positiven Rechts von den Erscheinungsformen der jeweiligen Sozialordnung wandte sich G. gegen die Allgemeingültigkeit der Grundsätze des Naturrechts.




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