| Grundstücksverkehrist der Erwerb bzw. die Veräußerung von Grundstücken. Er unterliegt teilweise öffentlich-rechtlichen Genehmigungspflichten (Grundstücksverkehrsgesetz für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke). Er unterfällt der Grunderwerbsteuerpflicht. Lit.: Bub, W./Schmid, M. Grundstücke, 9. A. 2003; Langenfeld, G./Günther, K., Grundstückszuwendungen, 4. A. 1999 
  
   
 Weitere Begriffe : Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte | Abblenden | Enklave | 
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