Grundsätze der guten Laborpraxis

oder GLP finden auf die nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsüberprüfungen von z. B. Chemikalien in Labor, Gewächshaus oder Freiland Anwendung. Die als Anhang 1 zum Chemikaliengesetz erlassenen GLP enthalten Qualitäts-, Sicherheits-, Dokumentations- und Kontrollstandards. Ihre Einhaltung ist Voraussetzung für die Verwertung von Prüfergebnissen in Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- und Mitteilungsverfahren für chemische Stoffe. Zu Einzelheiten vgl. §§ 19 a-d ChemG. Die GLP sind ein Qualitätssicherungssystem für diejenigen, die selbst Überprüfungen durchführen. Die Zertifizierung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden. Unwahre Erklärungen über GLP sowie das Erschleichen von GLP-Bescheinigungen sind strafbar (§ 27 a ChemG). S. a. Gute Praxis und Gute fachliche Praxis.




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