Haager Übereinkommen

Auch hier geht es sich um unterschiedliche internationale Verträge, die in erster Linie zur Unterhaltspflicht, zum anwendbaren Recht bei Strassenverkehrsunfällen, beim Produkthaftpflichtrecht, aber vor allem und mit grösserer Bedeutung beim Kaufrecht ausgehandelt wurden. Dieses Haager Kaufrechtsübereinkommen datiert erst aus dem Jahre 1964 und sollte ein einheitliches Kaufrecht zwischen den Vertragsstaaten herbeiführen. Im Jahre 1989 hat die Bundesrepublik für grenzüberschreitende Kaufverträge das einheitliche UN-Kaufrecht übernommen, so dass bei grenzüberschreitenden Verkäufen diese Rechtsvorschriften heranzuziehen sind.




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