Handwerksnovelle

Als H. bezeichnet man das Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen (BGBl. 2003 I 2933) sowie das Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2003 I 2934), beide v. 24. 12. 2003 und am 1. 1. 2004 in Kraft getreten. Mit ihnen soll der Weg in die Selbständigkeit erleichtert und das deutsche Handwerk konkurrenzfähiger gemacht werden. Ein Meisterbrief ist nur noch in 41 (vorher 94) gefahrengeneigten Handwerken (zulassungspflichtiges Handwerk) Voraussetzung für die Führung eines selbständigen Betriebes als stehendes Gewerbe. Für 53 Handwerksberufe wurde der Meisterzwang abgeschafft. Nach sechsjähriger Berufspraxis, vier davon in leitender Stellung, haben auch Gesellen das Recht ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig auszuüben.




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