Heiliges Römisches Reich deutscher Nation

Römisches Reich.

nannte sich das Deutsche Reich, nachdem Otto der Große 962 die röm. Kaiserkrone und damit die Stellung eines Schirmherrn der Christenheit erlangt hatte. Der von den 7 Kurfürsten zum Kaiser gewählte König - meist ein Habsburger - hatte Anspruch auf Bestätigung der Wahl und Krönung durch den Papst. Die Gesetzgebung stand dem Reichstag zu, einer Versammlung der Fürsten und Stände (in späterer Zeit gegliedert in Kurfürstenkollegium, Fürstenrat und Städtekollegium); außerdem hatte er ein Anhörungsrecht vor Reichsheerfahrten. In dieser Form blieb das Reich bestehen, obwohl es durch Religionskriege und durch die Anerkennung der Territorialhoheit der Reichsstände (nach dem Westfälischen Frieden) zunehmend geschwächt wurde und im 18. Jh. durch den wachsenden Zwiespalt zwischen Preußen und Österreich auseinanderzufallen drohte. Es wurde formell erst dadurch aufgelöst, dass Kaiser Franz II. 1806 die Kaiserkrone niederlegte.

(deutscher Nation) ist die amtliche, stückweise entstandene Bezeichnung des ersten deutschen Reiches (911-1806) (1034 Romanum Imperium, 1157 Sacrum Imperium, 1254 Sacrum Romanum Imperium, 15. Jh. H. R. R. [deutscher Nation]). Lit.: Willoweit, D., Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. A. 2005




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