Heimatrecht

im früheren Staatsangehörigkeitsrecht ein Gemeindebürgerrecht; im deutschen internationalen Recht der Grundsatz, dass an die Staatsangehörigkeit anzuknüpfen ist; im Völkerrecht das nicht allgemein anerkannte Recht einer Volksgruppe auf Verbleib in ihrem angestammten Wohngebiet.

Rechtsordnung, der eine Person hinsichtlich der mit ihr eng verbundenen Rechtsfragen unterliegt (Personalstatut).




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