Heizdauer

Im Mietrecht :

Ein angenehmes Raumklima herrscht in den meisten Wohnräumen, wenn eine Temperatur zwischen 20 °C und 22 °C herrscht. In den letzten Jahren sind die Energiekosten allerdings außerordentlich gestiegen, sodass es sowohl im Interesse des Vermieters als auch des Mieters liegen dürfte, die Heizung in den Nachtstunden auf eine niedrigere Temperatur herunterzuschalten. Dies geschieht in der Regel bei modernen Heizungsanlagen vollautomatisch durch Zeitsteuerungen.
Trotzdem ergeben sich in Mehrfachfamilienhäusern immer wieder Konflikte darüber, in welchem Zeitraum die Tagtemperatur (20 °C bis 22 °C) bzw. der Nachtbetrieb (16 °C bis 18 °C) herrschen soll. Üblicherweise wird von den Gerichten im Falle eines Prozesses regelmäßig gefordert, dass der Tagesbetrieb der Heizung in der Zeit von 8.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends gewährleistet sein soll. Fest steht jedenfalls, dass die Heizung nicht vollständig abgestellt werden darf. Es muss auch nachts mindestens eine Raumtemperatur von 16 °C bis 18 °C gewährleistet sein.
Weitere Stichwörter:
Betriebskosten, Feuchte Wände, Hausmeister, Heizkostenverordnung, Heizperiode, Mindesttemperatur, Verbrauchserfassung, Vorauszahlungen




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