Information und Beratung von Partnern, Angehörigen und Arbeitskollegen behinderter Menschen

Im Sozialrecht :

Die Information und Beratung von Partnern, Angehörigen und Arbeitskollegen ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 27 Abs. 3 Nr. 3, § 33 Abs. 6 Nr. 3 SGB IX). Die Leistung wird erbracht, wenn sie zur Erreichung der Ziele dieser Rehabilitationsformen erforderlich und die Rehabilitanden mit der Information einverstanden sind (SGB IX).




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