Jellinek Georg, *1851, 11911, deutscher Staatsrechtslehre zuletzt Professor in Heidelberg, Vertreter einer auf liberal-konstitutionellem Denken beruhenden, soziologischen Betrachtungsweise des Rechts, insbes. hinsichtlich der Wechselbeziehungen zwischen Einzelperson, Staat und Staatengemeinschaft. Bedeutende Werke: "Die Lehre von den Staatenverbindungen", "Allgemeine Staatslehre", "System der subjektiven öffentlichen Rechte".
Weitere Begriffe : Versorgungsamt | Untere Verwaltungsbehörde | Föderatives Gesetz |
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