Betrachtungsweise

ist die Art und Weise der Betrachtung eines Gegenstands. Im Steuerrecht war die 1977 aufgegebene wirtschaftliche B. eine Art der Betrachtung von Tatbeständen, die weniger von der äußeren rechtlichen Gestaltung und mehr vom inneren wirtschaftlichen Zweck ausging (z.B. bei Sicherungsübereignung). Sie wird in der Gegenwart als Fall der Auslegung behandelt. Lit.: Zippelius, R., Methodenlehre, 10. A. 2007; Boldt, T!, Bedeutung und Funktion der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, 1998




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