Jugendweihe

war in der ehem. DDR eine sog. gesellschaftliche Einrichtung der kommunistischen Erziehung der Jugendlichen im 8. Schuljahr. Nach einer Vorbereitung gemäß dem zentralen Jugendstundenprogramm legten die Jugendlichen in einer besonderen Feier ein Bekenntnis zum „sozialistischen Vaterland“, zur Freundschaft mit der ehem. Sowjetunion und zu den Zielen der sozialistischen Gesellschaft ab (Sozialismus). Die Teilnahme galt offiziell als freiwillig. Nach der Wiedervereinigung wird in dem Gebiet der ehem. DDR die Jugendweihe ohne Verwendung ihrer auf der sozialistischen Ideologie beruhenden Begriffe weiterhin von privatrechtlichen Vereinen organisiert.




Vorheriger Fachbegriff: Jugendvertretung | Nächster Fachbegriff: Jugendwohlfahrt


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen