Justizausbildung

Vorgeschrieben sind zur Zeit: 7 Semester Studium der Rechtswissenschaft, 1. juristisches Staatsexamen, Vorbereitungsdienst von 30 Monaten, 2. juristisches Staatsexamen. Richter.

Ausbildung, Richteramtsbe- fähigung

Juristenausbildung. I. w. S. ist J. auch die Ausbildung für die übrigen Laufbahnen des Justizdienstes, insbes. zum Rechtspfleger.




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