Kennzeichenrechte

sind die im Markengesetz geschützten Rechte: Marken (§3 MarkenG), —) geschäftliche Bezeichnungen (§ 5 MarkenG) und geographische Herkunftsangaben (§ 126 MarkenG).




Vorheriger Fachbegriff: Kennzeichenmissbrauch | Nächster Fachbegriff: Kennzeichenschutz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen