Konzernhaftung

Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten eines abhängigen Unternehmens.
Die Konzernhaftung wurde lange Zeit damit begründet, dass bei einem qualifiziert faktischen Konzern das herrschende Unternehmen analog §§302, 303 AktG gegenüber Gläubigern der abhängigen Gesellschaft haftet.
Der BGH hat die Rechtsprechung zur Konzernhaftung mittlerweile aufgegeben (BGH, Urt. v. 17.9. 2001 — II ZR 178/99 — Bremer Vulkan). An die Stelle der Konzernhaftung ist die Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs getreten.

Konzernrecht (2).




Vorheriger Fachbegriff: Konzernbilanz | Nächster Fachbegriff: Konzernrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen