Krankheits- oder Behinderungsverarbeitung

Im Sozialrecht :

Die Krankheits- und Behinderungsverarbeitung gehört zu den Leistungen der Heilbehandlung und der Teilhabe am Arbeitsleben der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 SGB

VII) und zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 15 Abs. 1 S. 1 SGB VI) und zur Teilhabe am Arbeitsleben der gesetzlichen Rentenversicherung (816 SGB VI).




Vorheriger Fachbegriff: Krankheiten, übertragbare | Nächster Fachbegriff: krankheitsbedingte Kündigung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen