Kreditbrief

ist die Anweisung (§ 783 BGB), bei welcher der Aussteller (Anweisende) eine andere Person (Anweisungsempfänger) ermächtigt, bei dem Angewiesenen für Rechnung des Anweisenden unter Vorzeigung des Briefs Geldbeträge bis zu einem Höchstbetrag zu erheben (z.B. Reisekreditbrief). Lit.: Eisemann, F., Das Dokumentenakkreditiv, 1989; Gozlan, A., International letters of credit, 1999

ist eine Anweisung, bei welcher der Anweisende (Aussteller des K.) den Anweisungsempfänger ermächtigt, sich beim Angewiesenen (meist Bank) unter Vorlage des K. Geldbeträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag auszahlen zu lassen.




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