Kreisumlage

Umlage, die von den Gemeinden zur Deckung des Finanzbedarfs an den Kreis zu zahlen ist, soweit die sonstigen Einnahmen des Kreises nicht ausreichen.

Finanzausgleich.




Vorheriger Fachbegriff: Kreistagspräsident | Nächster Fachbegriff: Kreisverfassung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen