Kunsturheberrechtsgesetz das Gesetz, betretlend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie vom 9.1.1907. Heute gelten nur noch die Vorschriften über das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff., 33 u. a.). Alle anderen Vorschriften sind vom Urheberrechtsgesetz übernommen worden (Urheberrecht).
Weitere Begriffe : Teilweise Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts | Europäischer Wirtschaftsraum | Verkehrsopfer-Entschädigung |
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