Leistungsfreiheit der Versicherung

Obliegenheiten. Die Versicherungsgesellschaft kann unter bestimmten, vertraglich fixierten Umständen von ihrer Leistungspflicht befreit werden, so wenn der Versicherte gewisse Obliegenheiten verletzt, z. B. wissentlich falsche Angaben über den Hergang eines schweren Unfalls macht.




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