Leitlinie

Beschleunigungsstreifen, Fahrstreifenbegrenzung, Kriechspur. Die Leitlinie („Mittellinie“) - Zeichen 340 - besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Die Striche können durch Gruppen von mindestens 6 Nägeln ersetzt sein. Die Markierung bedeutet:
Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht gefährdet wird (natürlich darf gegen das Regel-Rechtsfahrgebot nicht verstoßen werden). Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt 3 Fahrstreifen so markiert, dann darf der linke Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen. Auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit 4 so markierten Fahrstreifen sind die beiden linken ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten, sie dürfen daher auch nicht zum Überholen benutzt werden. Sind für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder -rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als 3 so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linkseinbiegens einordnen. Wenn Beschleunigungsstreifen so markiert sind, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen.




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