lex loci delicti commissiRecht des Tatortes, d. h. des Ortes, an dem die unerlaubte Handlung begangen wurde. Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt im internationalen Deliktsrecht, vgl. Art.40 Abs. 1 S. 1 EGBGB. 
  
   
 Weitere Begriffe : Tilgung von Strafen | Prozessmaximen | Ausstattungsmerkmale  | 
					      
      			      				
 
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