Lohnausfallprinzip

Im Arbeitsrecht :

Hat ein AG ohne Arbeitsleistung die -s Arbeitsvergütung fortzuzahlen, so wird zur Berechnung der ArbVerg. in den G. unterschiedlich das L. o. die Referenzmethode ver-
wandt. Das L. besagt, dass der AG die Verg. zu zahlen hat, die der AN erzielt hätte, wenn er weitergearbeitet hätte. Zur Ermittlung der Verg. ist auf einen vergleichbaren AN derselben Arbeitsgruppe o. des Betriebes abzustellen. Das L. liegt z. B. der -s Krankenvergütung o. der Vergütungsfortzahlung beim Annahmeverzug des AG zugrunde.

Arbeitsrechtliches Prinzip, wonach unter bestimmten Voraussetzungen das Entgelt für die regelmäßige Arbeit fortzuzahlen ist. Die Fortzahlung des regelmäßigen Entgeltes umfasst daher keine ausgefallenen Sonderzuschläge usw. Vgl. Entgeltfortzahlung.




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