Loi uniforme

Staatsvertragliche Regelungen, die das IPR der Vertragsstaaten für alle vorkommenden Fälle abändern, ohne dass es darauf ankäme, ob einer der
Beteiligten die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates oder den gewöhnlichen Aufenthalt in einem Vertragsstaat hat und unabhängig davon, ob das zur Anwendung berufene Recht das eines Vertragsstaates ist.




Vorheriger Fachbegriff: Lohnzuschläge | Nächster Fachbegriff: Lokaltermin


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen