Lynchjustiz

(Lynch = amerikanischer Friedensrichter des 17. Jahrhunderts; lat.: iustitia = Gerechtigkeit); die gesetzwidrige Bestrafung (meist Tötung) einer Person ohne vorheriges gerichtliches Verfahren, oft durch eine aufgebrachte Volksmenge.

ist die gesetzwidrige Bestrafung eines einer Straftat Verdächtigen od. auch schon durch ein Gericht Verurteilten durch nicht zur Vollziehung einer Strafe berechtigte Personen. Jeder Teilnehmer an L. kann wegen Körperverletzung, Mord, Totschlag u.a., od. wegen Teilnahme an diesen Delikten, bestraft werden.

ist die rechtswidrige Bestrafung (Hinrichtung) eines Menschen ohne rechtmäßiges Verfahren, insbesondere durch eine aufgebrachte Volksmenge. Die Bezeichnung geht vielleicht auf einen amerikanischen Friedensrichter des 17. Jh.s. namens Lynch zurück. Lit.: Köbler, G., Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995; Neliba, G., Lynchjustiz, 2000

ist die gesetzwidrige Bestrafung - i. d. R. Tötung - eines Straffälligen ohne gerichtliches Verfahren, meist durch eine erregte Menge („Volksjustiz“). Die Herkunft des Wortes L. wird unterschiedlich erklärt (Bürgermeister in Galway/Irland im 15./16. Jahrhundert; 2 Richter, 1 Soldat in den USA im 17./18. Jh.).




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