Mandatsgebiete

Nach dem 1. Weltkrieg wurde für die deutschen Kolonien und Teile der Türkei eine neue Form der Verwaltung geschaffen. Art. 22 der Völkerbundsatzung übertrug die Verwaltung dieser Gebiete einzelnen Staaten, welche die Verwaltung im Auftrag (Mandat) des Völkerbundes und unter Überwachung durch die ständige Mandatskommission des Völkerbundes führen sollten. Ein Teil der M. wurde in unabhängige Staaten umgewandelt (Irak 1932, Syrien, Libanon 1944, Jordanien 1946, Israel 1948). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die noch bestehenden M. in Treuhandgebiete umgewandelt, mit Ausnahme der früheren Kolonie Deutsch-Südwest-Afrika, das nach längeren Auseinandersetzungen mit der ehem. Mandatarmacht Südafrika 1989 als Namibia seine staatliche Unabhängigkeit erlangte.




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