Medern

im fränkischen Reich und im Mittelalter Abgabe, die die Gemeinfreien (Freie, die voll rechtsfähig sjnd, ausgenommen Adelige) an den König zu zahlen hatten, bes. für die Überlassung von neugerodetem Land.




Vorheriger Fachbegriff: Medaillen | Nächster Fachbegriff: Mediat


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen