| Mehrfachtäter Nach den Richtlinien des Strassenverkehrsausschusses werden Verkehrszuwiderhandlungen der Kraftfahrzeugführer nach einem Punktesystem von 1 bis 3 bewertet. Mit 5 Punkten kann der Verkehrsteilnehmer verwarnt od. sogar zum Verkehrsunterricht vorgeladen werden. Bei 12 Punkten soll die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen (Fahrerlaubnisentziehung). Verkehrsverstösse, die länger als 2 Jahre zurückliegen, werden nur noch mit der Hälfte der Punktzahl bewertet.  
  
   
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