Mehrstimmenwahlrecht

ist ein Wahlsystem mit Mehrstimmgebung; der Wähler hat die Möglichkeit, so viele Stimmen abzugeben, wie Abgeordnete im Wahlkreis zu wählen sind; das M. kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein, z. B. kann der Wähler kumulieren (Stimmen werden auf einen oder mehrere Kandidaten gehäuft), panaschieren oder seine Stimmen nach Präferenzen vergeben (Wähler versieht dabei die Kandidaten mit Nummern, die der Reihenfolge entspricht, in der er die Kandidaten gewählt sehen möchte).




Vorheriger Fachbegriff: Mehrstaatigkeit | Nächster Fachbegriff: Mehrstimmrechtsaktie


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen