Meierrecht, Meierverfassung

Im Nordwesten Deutschlands und in Hessen verschwand vom 13. Jh. an grösstenteils die Grundherrschaft. Die Höfe wurden den Meiern und Hintersassen in Zeit-, später Erbpacht gegeben. Hieraus entstand das M. Der Meierzins war i.d.R. niedriger als der Pachtzins. Bei schlechter Wirtschaftsführung entzog der Grundherr das M. (Abmeierung).




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