Ministerrat

Häufig im Sinn von Regierung oder Kabinett gebraucht, so in der DDR oder in Bayern. Siehe auch: Europäischer M. -

1.
Regierung, Europ. Atomgemeinschaft, Rat der Europäischen Union.

2.
In der ehem. DDR war der M. (Art. 76 bis 80 der Verfassung der ehem. DDR) als Organ der Volkskammer die Regierung der DDR und leitete die einheitliche Durchführung der Staatspolitik. Er handelte im Auftrag der Volkskammer und war ihr verantwortlich. Er bestand aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern und den Ministern, die nach Neuwahl der Volkskammer von ihr auf 5 Jahre gewählt wurden.




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