Rat der Europäischen Union

ist die Gesamtheit der Staatsoberhäupter bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich des Präsidenten der Europäischen Kommission. Der R.d. E. U. tagt in dreimal jährlich stattfindenden Gipfeltreffen. Er legt die Leitlinien der Politik der Europäischen Union fest, überlässt aber rechtsverbindliche Beschlüsse dazu dem Ministerrat der Europäischen Union. Lit.: Eine Einführung in den Rat der Europäischen Union, 2002

(Ministerrat, Rat): mächtigstes Organ der Gemeinschaft (Art.201-210 EG-Vertrag); Zusammensetzung: jeder Mitgliedstaat entsendet ein weisungsgebundenes Regierungsmitglied (i. d. R. für jedes Sachgebiet die entsprechenden Fachminister); in der Besetzung der Staats- und Regierungschefs fungiert er zugleich als Europäischer Rat; der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate nach einer festgelegten Reihenfolge.
Aufgaben und Befugnisse: Nach dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) ist der Rat das wichtigste gesetzgebende Organ der EG; maßgebende Beschlussfassung beim Erlass von Rechtsakten (insbes. von Verordnungen und Richtlinien); zusammen mit dem Europäischen Parlament Aufstellung des Haushaltsplans; Koordination der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten; Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen; Entscheidung über den Beitritt neuer Mitglieder. Nach dem Vertrag über die Europäische Union (EU) trifft der Rat die für die Festlegung und Durchführung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erforderlichen Entscheidungen auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien; der Rat koordiniert die Aktionen der Mitgliedstaaten und erlässt Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Beschlussfassung: Einstimmigkeit, qualifizierte oder einfache Mehrheit; bei einfacher Mehrheit acht Stimmen erforderlich; i. d. R. qualifizierte Mehrheit erforderlich; hier erfolgt eine Stimmenabwägung, bei der den Mitgliedsländern nach ihrer Größe eine bestimmte Anzahl von Stimmen zugeteilt wird; die Gruppe der großen Länder können in ihrer Gesamtheit die kleinen Länder nicht überstimmen; die Gruppe der kleinen Länder alleine kann keinen Beschluss gegen die großen Länder erwirken; Stimmengewichtung im Einzelnen:
Insgesamt gibt es 237 Stimmen; für die qualifizierte Mehrheit sind 169 Stimmen erforderlich.




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