Nachbar

allgemein eine Person, die in der nahen Umgebung einer anderen Person wohnt; rechtlich insbes. eine Person, deren Grundeigentum unmittelbar an das einer anderen Person angrenzt.

ist der unmittelbar neben einem anderen Menschen wohnende oder Grundeigentum habende Mensch. Lit.: Muckel, S., Der Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht, JuS 2000, 132




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