Nachbürgschaft

Siehe auch: Bürgschaft

ist die Bürgschaft, bei welcher der Bürge (Nachbürge) dem Gläubiger dafür bürgt, dass der Schuldner einer Bürgschaft (Vorbürge oder Hauptbürge) seine Bürgschaftsschuld gegenüber dem Gläubiger erfüllt. Gegenüber der einfachen Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB) besteht nur die Besonderheit, dass die zu sichernde Schuld bereits eine BürgschaftsVerpflichtung ist.




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