Nichtehelich

ist die aus der Möglichkeit der Ehelichkeit erwachsende, vom Fehlen des Bezugs auf eine Ehe ausgehende Qualifikation einer Gegebenheit. Insbesondere steht die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur ehelichen Lebensgemeinschaft. In Deutschland wurde vor 1998 auch zwischen ehelichen Kindern und nichtehelichen Kindern unterschieden. Lit.: Coester, M., Das nichteheliche Kind, 1991; Esch- bach, S., Die nichteheliche Kindschaft im IPR, 1997




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