Nichtveranlagungsverfügung

(NV-Verfügung): schriftliche Meinungsäußerung einer Finanzbehörde, aus der sich ergibt, dass in einem konkreten Steuerfall kein steuerpflichtiger Tatbestand gegeben ist und deshalb keine Steuerfestsetzung stattfindet. Verlässt dieses Schriftstück als Mitteilung an den Steuerpflichtigen den innerdienstlichen Bereich der Behörde, so ist durch Auslegung des objektiven Erklärungswertes zu ermitteln, ob diese Mitteilung als Freistellungsbescheid i. 5. d. § 155 Abs. I AO anzusehen ist. Die Frage wird bejaht, wenn der Adressat aus der Mitteilung selbst oder aus den näheren Umständen ableiten kann, dass die Finanzbehörde der NV-Verfügung den Charakter einer Regelung im Sinne eines Verwaltungsaktes und nicht nur einer unverbindlichen Sachstandsmitteilung hat beilegen wollen.




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