Normativbestimmung

ist entweder die durch eine Norm aufgestellte oder die wie eine Norm wirkende Bestimmung. Im Gesellschaftsrecht bedeutet das System der Normativbestimmungen, dass eine Gesellschaft dann Anspruch auf Verleihung der Rechtsfähigkeit hat, wenn sie die gesetzlich festgelegten (normativen) Anforderungen (Bestimmungen) erfüllt. Im Arbeitsrecht wirkt eine N. eines Tarifvertrags wie ein Gesetz unmittelbar (ohne Aufnahme in den Einzelarbeitsvertrag) für und gegen die Beteiligten.




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