Normung (technische Normung)

Anders als die Rechtsetzung (Normsetzung, Norm) ist die technische N. grundsätzlich Privatsache. Technische Normen bestehen für fast alle Lebensbereiche und mit den unterschiedlichsten Regelungsgehalten (z. B. Sicherheitsnormen, Qualitätsnormen, Normen für technische Verfahren, Formular- und Vertragsgestaltungsnormen). In Deutschland wird die N. u. a. von der DIN-Organisation und vom VDE betrieben. Die Empfehlung einer einheitlichen Normanwendung ist eine Kartellempfehlung, Vereinbarungen dieses Inhalts sind ein Kartell. Beide sind anmeldepflichtig (Normenempfehlung bzw. -Kartell). Wegen der Bezugnahme auf technische Normen in Gesetzen und Richtlinien (als „Regeln der Technik“ u. a.) s. technische Regeln, Verweisung. Die europäische Normung wird von den Normorganisationen CEN (Comité Européen de Normalisation, Brüssel), CENELEC (C. E. de N. Electrotechnique, ebenfalls Brüssel) und ETSI (European Telecommunications Standards Institute, Sophia Antipolis, Frankreich) betrieben. Wegen des europäischen Sicherheitszeichens CE s. Verbraucherprodukte. S. a. Gute Praxis.




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