Oberkreisdirektor

war der Inhaber des leitenden Amts in Kreisen (mancher Bundesländer).

frühere Bezeichnung des Leiters der Kreisverwaltung bei der an der norddeutschen Ratsverfassung (Gemeindeverfassungstypen) orientierten Kreisverfassung (Kreisverfassungstypen) in Nordrhein-Westfalen. Die Aufgaben des Oberkreisdirektors werden seit 1994 (mit Übergangsregelungen bis 1999) vom Landrat wahrgenommen.

hieß in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen der leitende Beamte des Kreises (Landkreises); s. a. Oberstadtdirektor.




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