Obligo

(ital. = Verbindlichkeit, Verpflichtung); Haftung aus der Ausstellung oder Übertragung eines Wechsels oder Schecks. Ohne O. (o. O.) ist ein die Haftung ausschließender Vermerk auf Wechseln. Wechsel-O. ist die Gesamtheit der durch Unterschrift auf einem Wechsel eingegangenen Verpflichtungen.

(lat., [als N. verwendet]) Verpflichtung

= Verbindlichkeit (Schuldverhältnis). S. a. ohne Obligo.




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