Obligo (ital. = Verbindlichkeit, Verpflichtung); Haftung aus der Ausstellung oder Übertragung eines Wechsels oder Schecks. Ohne O. (o. O.) ist ein die Haftung ausschließender Vermerk auf Wechseln. Wechsel-O. ist die Gesamtheit der durch Unterschrift auf einem Wechsel eingegangenen Verpflichtungen.  
  
   
 Weitere Begriffe : Bonitarisch | Gewaltmonopol des Staates | Restaurator  | 
					      
      			      				
 
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