Perforation

Tötung eines Kindes nach Beginn der Eröffnungswehen, um eine akute Lebensgefahr der Mutter von dieser abzuwenden. Da mit Beginn der Eröffnungswehen die Leibesfrucht strafrechtlich als Mensch zu qualifizieren ist, kommt keine Anwendung der §§ 218 ff. StGB infrage, sondern nur die §§ 211 ff. StGB. Diskutiert wird aber, ob die Tötung des Kindes nach Notstandsregeln des § 34 StGB zulässig ist.




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