praktische Konkordanz

verfassungsrechtliches Auslegungsprinzip, wonach kollidierende Verfassungsgüter (insb. kollidierende Grundrechte) einander so zugeordnet werden müssen, dass sich beide möglichst weitgehend entfalten können. Dadurch soll verhindert werden, dass ein verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut auf Kosten eines anderen — ebenso geschützten — Rechtsguts einseitig bevorzugt wird. Dabei handelt es sich immer um eine konkrete Güterund Interessenabwägung im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, damit ein möglichst schonender Ausgleich der sich widerstreitenden Verfassungsgüter stattfindet.




Vorheriger Fachbegriff: Praktikum | Nächster Fachbegriff: Pranger


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen