Projektsteuerung(svertrag)

Als P. bezeichnet man die Koordinierung und Kontrolle komplexer Bauvorhaben (Beschreibung der Tätigkeit § 31 HOAI) mit dem Ziel einer Optimierung der Projekterstellung in zeitlicher und kostenmäßiger Hinsicht. Der P. kann je nach Ausgestaltung ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter oder ein Werkvertrag sein. Die in § 31 HOAI vorgesehene Schriftform für den P. hat der BGH wegen insoweit fehlender Ermächtigungsgrundlage für nichtig erklärt.




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