Rangprinzip

Prinzip zur Konkurrenzregelung zwischen Rechtsnormen verschiedener Rangstufen. Danach
geht grundsätzlich die ranghöhere Regelung der rangniederen Regelung vor. Eine Ausnahme vom Rangprinzip stellt das im Betriebsverfassungsrecht und nach § 4 Abs. 3 TVG im Tarifvertragsrecht geltende Günstigkeitsprinzip dar.




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