Raumcharter

im Seerecht ein Seefrachtvertrag in der Form eines Chartervertrages, bei dem ein bestimmt bezeichneter Raum des Schiffes "verfrachtet" wird, §556Nr. 1HGB. Die Urkunde des schriftlichen Vertrages ist die sog. Charterpartie.

Chartervertrag bezüglich eines bestimmten Raumes in einem Schiff; § 556 Nr. 1 HGB.

ist ein Chartervertrag, der sich auf einen bestimmten Raum in einem Schiff bezieht (§ 556 Nr. 1 HGB).




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