Rechtswegerschöpfung

eine regelmässige Zulässigkeitsvoraus- setzung der Verfassungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer darf deshalb die ihm offenstehenden prozessualen Möglichkeiten zur Rüge von Grundrechtsverletzungen nicht versäumt haben, indem er z.B. ein zulässiges Rechtsmittel nicht eingelegt hat.

liegt vor, wenn alle möglichen Instanzen in einem Rechtsweg durchschritten sind, d. h. also, wenn gegen eine Entscheidung des Gerichts in einem Rechtsweg keine Rechtsmittel mehr gegeben sind. Verfassungsbeschwerde




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